Vererben & Schenken
Wer den eigenen Nachlass regelt, schützt die Familie vor Streit und unnötigen Kosten. Mit Testament, Erbvertrag oder Übertragung zu Lebzeiten bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält – rechtssicher und steuerlich durchdacht.
Den Nachlass regeln – verständlich erklärt.
Ein kurzer Film des Deutschen Notarvereins zeigt, warum ein Testament sinnvoll ist und wie der Notar dabei unterstützt.
Quelle: Deutscher Notarverein e. V.
Klarheit schaffen, Streit vermeiden.
Zu Lebzeiten versuchen wir, unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Die Folge können Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverfahren und der Zerfall des Vermögens sein.
Eine frühzeitige, gut beratene Regelung schafft Klarheit, bewahrt den Familienfrieden und stellt sicher, dass Ihr Vermögen so weitergegeben wird, wie Sie es wünschen.
- Selbstbestimmt
- Sie entscheidenwer Ihr Vermögen erhält
- Konfliktschutz
- Klare Regelungenstatt Streit unter den Erben
- Steuerlich klug
- Freibeträge nutzenbei Übertragung zu Lebzeiten
Wer erbt, wenn nichts geregelt ist.
Jeder Mensch hat Erben. Bestimmen Sie sie nicht selbst, legt sie das Gesetz fest – nach der Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen.
- 1. Ordnung
Kinder und Enkel
Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Sind sie bereits verstorben oder schlagen sie die Erbschaft aus, treten deren Kinder – die Enkel – an ihre Stelle, und so fort.
- 2. Ordnung
Eltern und Geschwister
Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Eltern des Verstorbenen zum Zuge – ersatzweise deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers.
- 3. Ordnung
Großeltern und weitere
Danach folgen die Großeltern – ersatzweise deren Abkömmlinge –, anschließend die Urgroßeltern und weitere Ordnungen.
- Ehepartner
Eigenes Erbrecht – mit Grenzen
Auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Quote hängt vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten ab. Meist erbt der Partner nicht das gesamte Vermögen und kann ohne Zustimmung der Miterben nicht frei darüber verfügen – bei minderjährigen Kindern können sogar gerichtliche Genehmigungen nötig werden.
Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht – unabhängig davon, wie lange die Lebensgemeinschaft bestanden hat. Ohne Testament oder Erbvertrag erhalten sie keinen Anteil am Vermögen.
Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, weichen Sie mit Testament oder Erbvertrag davon ab und bestimmen selbst, wer Ihr Vermögen erhält – Grenzen setzt nur das Pflichtteilsrecht der nächsten Verwandten.
Gerade beim letzten Willen schleichen sich leicht Fehler ein: unklare Formulierungen oder Ziele, die sich so nicht erreichen lassen. Ihr Notar prüft, welche Regelungen zu Ihren persönlichen Verhältnissen passen, und übernimmt die rechtssichere Formulierung – Beratung und Entwurf sind mit der Beurkundungsgebühr bereits abgegolten.
- Kein Erbschein nötig
- Erspart den ErbenZeit und erhebliche Kosten
- Beratung inklusive
- Entwurf in der Gebührkeine zusätzlichen Kosten
- Rechtssicher
- In Ihrem Sinn umgesetztfehlerfrei formuliert
Schon heute weitergeben.
Mitunter ist es sinnvoll, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen – die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Neben der Unternehmensnachfolge spielt die Überlassung von Grundeigentum eine große Rolle. So lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen und Pflichtteilsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren.
Vor- und Nachteile einer Übertragung zu Lebzeiten sind sorgfältig abzuwägen und bedürfen eingehender Beratung. Der Übergeber kann sich dabei absichern – etwa durch ein Nießbrauch- oder ein Wohnungsrecht.
Transparent und bundeseinheitlich.
Notare rechnen nach dem gesetzlichen, sozialen Gebührensystem (GNotKG) ab, das sich allein nach dem Geschäftswert richtet. Die Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrags kostet daher bei jedem Notar gleich viel – Beratung und Entwurf sind mit der Beurkundungsgebühr bereits abgegolten. Über die zu erwartenden Kosten geben wir Ihnen gerne vorab Auskunft.
Vorgefertigte Formulare und Musterverträge aus dem Internet bergen Risiken: Sie passen selten zur individuellen Situation und verfehlen mitunter genau das gewünschte Ziel. Eine notarielle Beratung schützt vor solchen Fehlern.
Auch das übernehmen wir.
Sprechen Sie mit uns.
Geschäftsstelle
Benjamin Weingarten, LL.M.Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg