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Tätigkeitsfeld

Immobilien

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen das bedeutendste Rechtsgeschäft ihres Lebens. Als neutraler Experte sorgt der Notar für einen fairen Vertrag und einen sicheren Ablauf – vom ersten Entwurf bis zur Eigentumsumschreibung.

KaufvertragGrundschuldAuflassungsvormerkungVollzug
Erklärfilm

Hauskauf – verständlich erklärt.

Ein kurzer Film des Deutschen Notarvereins zeigt, wie ein Immobilienkauf abläuft und welche Rolle der Notar dabei übernimmt.

Quelle: Deutscher Notarverein e. V.

Die Stellung des Notars

Neutral, unabhängig – für alle Seiten.

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes neutral und unabhängig. Er vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern berät alle Vertragsbeteiligten unparteiisch und auf höchstem fachlichen Niveau. So entsteht ein fairer, ausgewogener Vertrag, der Risiken vermeidet und spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert.

Besonderes Gewicht hat diese Rolle, wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmen abschließt: Dann achtet der Notar darauf, dass unerfahrene Beteiligte nicht übervorteilt werden und keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind. Zugleich sorgt er für eine reibungslose und sichere Abwicklung des Kaufvertrags.

Amtsträger
Neutral & unabhängigkeine einseitige Interessenvertretung
Beratung
Auf höchstem Niveaufairer, ausgewogener Vertrag
Besonderer Schutz
Für Verbraucherbei Verträgen mit Unternehmen
Der Ablauf

Vom Entwurf bis zum Eigentum.

  1. Schritt 01

    Vorbereitung

    Die Eckpunkte – Kaufpreis, Übergabe, Zustand, mitverkaufte Gegenstände – werden meist vorab abgestimmt. Anschließend prüft der Notar anhand des Grundbuchauszugs die Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen und etwaige Hindernisse, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und weist auf mögliche Risiken hin.

  2. Schritt 02

    Entwurf & Finanzierung

    Auf dieser Grundlage setzt der Notar die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer in einen maßgeschneiderten Entwurf um und stellt ihn rechtzeitig vor der Beurkundung bereit – bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer mindestens zwei Wochen vorher. Leitprinzip ist der sichere Leistungsaustausch: Der Verkäufer verliert sein Eigentum erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist; der Käufer zahlt erst, wenn sein Eigentumserwerb gesichert ist. Wird der Kauf finanziert, stimmt sich der Notar mit der Bank über die Grundschuld ab.

  3. Schritt 03

    Die Beurkundung

    Bei der Beurkundung verliest der Notar den vollständigen Vertrag Wort für Wort, erläutert den Inhalt und weist auf die rechtliche Tragweite hin. Käufer und Verkäufer können offene Punkte ansprechen; sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungen eingearbeitet, unterzeichnen die Beteiligten und der Notar die Urkunde. Liegen die Daten der Bank vor, kann die Grundschuld direkt im Anschluss mitbeurkundet werden.

  4. Schritt 04

    Vollzug

    Danach übernimmt der Notar den gesamten Vollzug: Er holt erforderliche Genehmigungen ein, führt den Schriftverkehr mit Gerichten, Grundbuchamt und Finanzamt und sichert den Käufer durch eine Auflassungsvormerkung ab. Sobald dem Eigentumserwerb nichts mehr entgegensteht, teilt er mit, dass der Kaufpreis bezahlt werden kann; nach der Zahlung beantragt er die Eigentumsumschreibung und bestätigt dem Käufer schließlich, dass er neuer Eigentümer geworden ist.

Gut zu wissen

Die wirtschaftliche Bewertung – etwa die Angemessenheit des Kaufpreises – und die steuerliche Beratung gehören nicht zu den Aufgaben des Notars. Für diese Fragen wenden Sie sich bitte vorab an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.

Kosten

Transparent und bundeseinheitlich.

Notare rechnen nach einem gesetzlich festgelegten, sozialen Gebührensystem ab (GNotKG), das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Derselbe Vertrag kostet daher bei jedem Notar gleich viel. Über die zu erwartenden Kosten eines Immobilienkaufvertrags geben wir Ihnen gerne schon vorab Auskunft.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Geschäftsstelle

Benjamin Weingarten, LL.M.
Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg

Öffnungszeiten

Montag8:00–12:00 · 13:00–17:00
Dienstag8:00–12:00 · 13:00–17:00
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