Ehe & Partnerschaft
Ob mit oder ohne Trauschein – wer sein Leben teilt, sollte die rechtlichen Folgen kennen. Als unparteiischer Berater hilft Ihr Notar, faire und ausgewogene Vereinbarungen für jede Lebenssituation zu finden.
Zwei Wege, ein gemeinsames Leben.
Ob Sie ohne Trauschein zusammenleben oder die Ehe eingehen – wie Ihre Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt ganz Ihnen überlassen. In jedem Fall wirft das Zusammenleben zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf.
Je nach Lebenssituation beantworten Paare diese Fragen ganz unterschiedlich. Es lohnt sich, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und zu entscheiden, ob sie zu Ihren Vorstellungen passen. Als unparteiischer Berater vermittelt Ihr Notar gerade bei gegenläufigen Interessen und sorgt für faire, ausgewogene Vereinbarungen.
- Rolle
- Unparteiischvermittelt bei gegenläufigen Interessen
- Qualifikation
- Fachlich versiertim Familien- und Vermögensrecht
- Ergebnis
- Fair & ausgewogenVerträge, die beide Seiten schützen
Fragen, die das Zusammenleben aufwirft.
Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
Wie soll neues Vermögen – etwa eine Immobilie – erworben und finanziert werden?
Wer haftet für Schulden, und wie lassen sich Risiken minimieren?
Welche Rechte und Pflichten bestehen für gemeinsame Kinder?
Was passiert im Falle einer Trennung?
Soll der Partner für mich handeln können, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Wer erbt im Todesfall – und ist der Partner ausreichend versorgt?
Verträge, die Sicherheit geben.
Eheverträge
Mit der Ehe verbindet das Gesetz Folgen für Güterstand, Unterhalt und Altersvorsorge – teils während der Ehe, teils erst bei Trennung oder Scheidung. Diese Regelungen lassen sich anpassen; wegen der weitreichenden Folgen ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Ehevertrag ist vor wie nach der Eheschließung möglich.
Trennung & Scheidung
Scheitert die gemeinsame Zukunft, stellen sich viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Eine einvernehmliche Lösung erspart zermürbenden Streit, ermöglicht ein schnelleres, günstigeres Verfahren und wird meist eher akzeptiert. Als neutraler Berater hilft Ihr Notar, faire Lösungen zu finden und notariell festzuhalten.
Partnerschaftsvertrag
Für unverheiratete Paare gelten die meisten ehelichen Schutzregeln nicht – das kann bei langer Gemeinschaft, gemeinsamen Investitionen oder Kindern zu unbilligen Ergebnissen führen. Ein Partnerschaftsvertrag regelt Zusammenleben und Trennung; zugleich sollte die Absicherung im Todesfall bedacht werden.
Anders als Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht. Treffen Sie daher rechtzeitig Vorsorge für die Absicherung im Todesfall – etwa mit Testament oder Erbvertrag.
Auch das übernehmen wir.
Sprechen Sie mit uns.
Geschäftsstelle
Benjamin Weingarten, LL.M.Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg