UnsereKompetenzen
Bedeutsame Rechtsgeschäfte verlangen die Mitwirkung eines Notars – als unparteiischer Experte wahrt er die Interessen aller Beteiligten und sorgt für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Wenn das Gesetz den Notar vorschreibt.
Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt, eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Todesfall zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.
Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern sorgt er für den reibungslosen Vollzug der Urkunden – und damit für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
- Tätigkeitsfelder
- 8von Immobilien bis Unternehmen
- Kernrechtsgebiete
- 4Immobilien · Erbe · Familie · Gesellschaft
- Mitwirkung
- Gesetzlich vorgeschriebenfür bedeutsame Rechtsgeschäfte

Von der Beratung bis zum Vollzug.
Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf dieser Grundlage bereitet er die Urkunde vor und achtet auf rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel erhalten die Beteiligten vorab einen Entwurf. Sind sich alle einig, findet die Beurkundung statt: Der gesamte Text wird verlesen und die rechtliche Tragweite erläutert.
Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug – er holt Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge und übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist er dabei stets neutral und unabhängig: Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch und auf höchstem fachlichen Niveau.
Acht Felder. Ein Anspruch.
Rechtssichere Kaufverträge, Projektentwicklung, Baulanderschließung, Aufteilung nach WEG, Erbbaurechte und Bauträgerverträge – passgenau für den Einzelfall.
Mehr erfahrenTestamente und Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Übertragung privaten und betrieblichen Vermögens – steuerlich und sozialrechtlich durchdacht.
Mehr erfahrenVorsorgende Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie Adoptionsanträge – fair und ausgewogen gestaltet.
Mehr erfahrenGründung, Anteilsübertragungen, Umwandlungen, Restrukturierungen, Hauptversammlungen und sämtliche Handelsregisteranmeldungen – auch im Online-Verfahren.
Mehr erfahrenGründung und Satzungsgestaltung, Vorstandswechsel und sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister – zuverlässig begleitet.
Mehr erfahrenGeneral- und Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen – damit Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können.
Mehr erfahrenTransparenz von Anfang an: Notarkosten sind im GNotKG bundeseinheitlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert – gerne erläutern wir sie Ihnen vorab.
Mehr erfahrenVerständliche Broschüren und Merkblätter zu Immobilien, Vorsorge, Erb- und Familienrecht – bequem zum Herunterladen oder zur kostenfreien Bestellung.
Mehr erfahrenWorauf wir spezialisiert sind.
- Immobilienrecht
Immobilienkaufverträge
- Immobilienrecht
Erbbaurechtsbestellungen
- Immobilienrecht
Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wohn- und Nutzungsrechte
- Immobilienrecht
Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen
- Erbrecht
Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
- Erbrecht
Testamente und Erbverträge
- Erbrecht
Auseinandersetzungen über den Nachlass
- Erbrecht
Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbrecht
Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
- Familienrecht
Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Familienrecht
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Familienrecht
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Familienrecht
Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
- Gesellschaftsrecht
Gründung von Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftsrecht
Veräußerung von Geschäftsanteilen
- Gesellschaftsrecht
Strukturveränderungen, Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen
- Gesellschaftsrecht
Unternehmensumwandlungen und -nachfolgen
- Gesellschaftsrecht
Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen
- Gesellschaftsrecht
Vollmachten
In ganz Bayern und der Pfalz präsent.
Um eine flächendeckende Versorgung mit Rechtsdienstleistungen in ganz Bayern und im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zu gewährleisten, bestehen Notarstellen an 202 Orten in Bayern und an 28 Orten in der Pfalz. An weiteren 23 Orten in Bayern und drei Orten im OLG-Bezirk Zweibrücken haben Notare Geschäftsstellen errichtet. Regelmäßige Sprechtage in 180 bayerischen Gemeinden und zwei Gemeinden im OLG-Bezirk Zweibrücken stellen sicher, dass der Bedarf der Bevölkerung an vorsorgender Rechtspflege gedeckt ist.
Sprechen Sie mit uns.
Geschäftsstelle
Benjamin Weingarten, LL.M.Dr. Sebastian Berkefeld
Kobelweg 85
86156 Augsburg
